Bleaching: Was ist der Unterschied zwischen einer professionellen und einer kosmetischen Zahnaufhellung?

Was ist der Unterschied zwischen einem kosmetischen und einem professionellen Bleaching? Sind die möglichen Effekte vergleichbar? Zahnarzt Stephan Mlecko klärt auf!llt und behandelt? Zahnarzt Stephan Mlecko klärt auf!

Bleaching: Was ist der Unterschied zwischen einer professionellen und einer kosmetischen Zahnaufhellung?

Weiße und helle Zähne wirken attraktiv und lassen uns selbstbewusst strahlen. Allerdings hat nicht jeder von Natur aus helle Zähne und wenn man sie hatte, können sie durch den Genuss und Konsum färbender Lebensmittel, Getränke oder durch Nikotin nachdunklen. Mit einem Bleaching kann der Zahnarzt unschöne Verfärbungen herauslösen und die Zähne insgesamt aufhellen. Inzwischen bieten auch Kosmetikstudios Bleachings an. Ob damit die gleichen Effekte erzielt werden können und worin die Unterschiede liegen, erklärt Zahnarzt Stephan Mlecko:

Profi-Bleaching beim Zahnarzt

Ein Bleaching darf grundsätzlich nur auf gesunden Zähnen, bei intaktem Zahnfleisch und dichten Füllungen durchgeführt werden, um die Zahn- und Mundgesundheit nicht zu gefährden. Vor dem Zähnebleichen in der Praxis untersucht der Zahnarzt deshalb zunächst die Zähne und tauscht ggf. undichte Füllungen aus. Im zweiten Stepp wird eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt, bei der die Zahnoberflächen und die Zwischenräume von harten und weichen Belägen befreit werden. Nach der PZR erscheinen die Zähne oft schon deutlich heller.

Erst im Anschluss an diese „Basismaßnahmen“ startet das eigentliche Bleaching: Die zahnmedizinische Fachkraft deckt zunächst das Zahnfleisch mit einem speziellen Schutz ab, bevor sie  in mehreren Etappen ein hochkonzentriertes Bleichmittel auf die Zähne aufträgt und es mit Licht aktiviert. Abschließend wird das Bleichmittel neutralisiert. Ein professionelles Bleaching beim Zahnarzt dauert etwa eine Stunde und kann die Zähne in vielen Fällen effektiv aufhellen.

Kosmetische Zahnaufhellung im Beauty-Studio

Laut einer EU-weiten Verordnung dürfen Bleichmittel, die nicht in der Zahnarztpraxis angewendet werden, lediglich 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen, während es Zahnärzten erlaubt ist, Bleichgele mit einer vielfach höheren Konzentration einzusetzen. Die Effekte eines kosmetischen Bleachings können daher nicht mit einer professionellen Zahnaufhellung in der Zahnarztpraxis verglichen werden.

Weiterhin sollten Verbraucher bedenken, dass in den kosmetischen Studios keine Untersuchung der Zahn- und Mundgesundheit durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt erfolgt und das Bleaching womöglich auf kranken Zähnen oder bei geschädigtem Zahnfleisch angewendet wird. Wer sich trotzdem für eine kosmetische Zahnaufhellung entscheidet, sollte vorab seinen Zahnarzt für eine Kontrolluntersuchung konsultieren und ggf. eine Professionelle Zahnreinigung durchführen lassen.  

Sie möchten mehr über das Thema Bleaching erfahren? Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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